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KYC-RICHTLINIE

Letzte Aktualisierung: 24.03.2025

1. EINLEITUNG.

Diese Know Your Customer (KYC) Richtlinie (nachfolgend als „Richtlinie“ bezeichnet) legt die Grundsätze und Verfahren fest, die von Udwin B.V. (nachfolgend „Unternehmen“, „Wir“, „Uns“ oder „Unser“) angewendet werden.

Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt:

a) Die Website vox.casino (nachfolgend als „Website“ bezeichnet).
b) Jede natürliche Person, die ein Konto auf der Website besitzt (nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet).

2. ZWECK DIESER RICHTLINIE.

Das Unternehmen setzt die in dieser Richtlinie beschriebenen Maßnahmen um, um:

  • Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Website und andere geltende Dokumente zu verhindern;

  • Geldwäsche (ML), Terrorismusfinanzierung (TF) und andere Finanzverbrechen gemäß der AML/CFT-Gesetzgebung zu verhindern;

  • Glücksspiele von Minderjährigen zu verbieten und sicherzustellen, dass nur volljährige Personen Zugang zur Website erhalten;

  • Betrügerische Aktivitäten wie Betrug, Absprachen und Identitäts Manipulation zu erkennen und zu verhindern;

  • Rechtliche, finanzielle und reputation bezogene Risiken zu vermeiden.

3. RISIKOBEWERTUNG.

Das Unternehmen setzt einen risikobasierten Ansatz um, wie er von der Financial Action Task Force („FATF“) vorgeschlagen wird, um jeden Nutzer im Rahmen dieser Richtlinie zu bewerten.

3.1 Länder-/Geografisches Risiko

Das Wohnsitzland bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort des Nutzers wird anhand mehrerer Faktoren bewertet, unter anderem:

  • Ob das Land von der Europäischen Kommission (gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 und deren Änderungen) als „Drittland mit strategischen Mängeln“ eingestuft wurde;

  • Ob das Land von der FATF als „Hochrisiko Jurisdiktion unter verstärkter Überwachung“ eingestuft wurde;

  • Ob glaubwürdige Quellen darauf hinweisen, dass in dem Land kein wirksames AML/CFT-System vorhanden ist, ein hohes Maß an Korruption herrscht oder Verbindungen zur Terrorismusfinanzierung oder anderen Finanzverbrechen bestehen.

3.2 Kundenrisiko

Das Unternehmen bewertet das Risikoprofil jedes Nutzers basierend auf:

  • Dem Status als politisch exponierte Person (PEP);

  • Aufnahme in internationale Sanktionslisten, wie jene der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen (UN);

  • Verdächtigem Verhalten oder Aktivitätsmustern, u.a.:

Übermäßige Einzahlungen, die nicht mit dem bekannten Profil des Nutzers übereinstimmen;

Mehrfache Geräte Anmeldungen in kurzen Zeitabständen;

Gemeinsame Nutzung von Geräten oder IP-Adressen zwischen mehreren Konten;

Ungewöhnliche Transaktionsmuster, die auf Betrug oder Risiken im Zusammenhang mit ML/TF hindeuten.

3.3 Transaktionsrisiko

Das Unternehmen führt ein risikobasiertes Transaktionsmonitoring durch, um:

  • Zu beurteilen, ob das Ausgabeverhalten eines Nutzers mit seinem Profil und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit übereinstimmt;

  • Verdächtige Transaktionen zu identifizieren, die einer weiteren Überprüfung oder einer verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD) bedürfen (siehe „Transaktionsüberwachung“);

  • Die Verwendung von risikobehafteten oder unverhältnismäßigen Transaktionen zur Begehung von Finanzverbrechen zu verhindern.

3.4 Produktrisiko

Das Unternehmen bewertet das mit seinen Glücksspiel Produkten verbundene Risikoniveau und prüft, inwieweit deren Eigenschaften für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgenutzt werden könnten. Höher Risikoprodukte umfassen:

  • Große, schnelle oder hochvolumige Transaktionen, die illegale Finanzströme erleichtern könnten;

  • Produkte oder Funktionen, die Anonymität oder geringe Rückverfolgbarkeit ermöglichen und damit das Risiko von Finanzverbrechen erhöhen;

  • Spielarten oder Wettmuster, die anfällig für Manipulation oder Missbrauch sein könnten.

Zur Risikominderung wendet das Unternehmen verstärkte Kontrollmaßnahmen, Überwachung und Transaktionsaufsicht an, um sicherzustellen, dass seine Produkte nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden.

4. VERIFIZIERUNG.

Das Unternehmen führt eine Standard Verifizierung (oder juristisch ausgedrückt: Sorgfaltspflicht) unter folgenden Umständen durch:

A. Die Gesamtsumme der vom Nutzer über die Website durchgeführten Transaktionen erreicht oder überschreitet einen festgelegten Schwellenwert;
B. Die Risikobewertung ergibt, dass vom Nutzer ein erhebliches Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgeht;
C. Das Verhalten des Nutzers enthält ein oder mehrere Merkmale, die einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vermuten lassen;
D. In anderen Fällen, in denen das Personal des Unternehmens die Verifizierung für notwendig hält.

4.1 Erforderliche Dokumente für die Standard Verifizierung

Bei Durchführung der Standard Verifizierung kann das Unternehmen vom Nutzer folgende Dokumente anfordern:

  • Identitätsdokument – Eine Kopie oder ein Foto eines gültigen amtlichen Ausweises wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein;

  • Zahlungskarten-Verifizierung – Ein Foto der verwendeten oder geplanten Zahlungskarte. Der Name des Karteninhabers muss mit dem auf der Website registrierten Namen übereinstimmen. Zur Wahrung der Datensicherheit müssen der CVV-Code und alle Ziffern der Kartennummer außer den ersten sechs und den letzten vier unkenntlich gemacht werden;

  • Selfie mit Dokumenten – Ein Foto des Nutzers mit dem Identitätsdokument in der Hand zur Bestätigung der Echtheit;

  • Adressnachweis – Eine Strom- oder Telefonrechnung oder ein offizieller Kontoauszug, ausgestellt innerhalb der letzten drei (3) Monate und mit Bestätigung der Wohnadresse;

  • Finanzdokumente – In bestimmten Fällen kann das Unternehmen Kontoauszüge, Steuerbescheide oder ein offizielles Schreiben des Arbeitgebers zur Verifizierung der finanziellen Aktivitäten anfordern;

  • Handschriftliche Verifizierung – Ein Foto des Nutzers mit einem handgeschriebenen Zettel, auf dem stehen: a) die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse und b) das Datum der Anforderung sowie der Bestätigungscode;

  • Zusätzliche Unterlagen – Alle weiteren Dokumente oder Informationen, die aufgrund von Risikobewertung, gesetzlichen Vorgaben oder besonderen Umständen erforderlich sind;

  • Live-Verifizierung – In einigen Fällen kann das Unternehmen den Nutzer auffordern, ein Sprach- oder Videoanruf mit dem Support-Team der Website durchzuführen, um die Identität weiter zu bestätigen.

5. ZUSÄTZLICHE VERIFIZIERUNG FÜR PEP UND NUTZER AUS HOCHRISIKO GEBIETEN.

Das Unternehmen führt zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen in den folgenden Fällen durch:

A) Der Nutzer ist eine politisch exponierte Person (PEP) im Sinne des Artikels 3(9) der Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung oder ein Familienmitglied einer politisch exponierten Person.

Nach Artikel 3(9) der oben genannten Richtlinie ist eine politisch exponierte Person eine natürliche Person, die ein herausgehobenes öffentliches Amt bekleidet oder bekleidet hat und schließt folgende ein:

a) Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister sowie stellvertretende oder beigeordnete Minister;
b) Mitglieder von Parlamenten oder vergleichbaren gesetzgebenden Körperschaften;
c) Mitglieder der Leitungsorgane politischer Parteien;
d) Mitglieder oberster Gerichte, Verfassungsgerichte oder anderer hoher Gerichte, deren Entscheidungen nur in Ausnahmefällen angefochten werden können;
e) Mitglieder von Rechnungshöfen oder Leitungsorgane von Zentralbanken;
f) Botschafter, Geschäftsträger sowie hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
g) Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen staatseigener Unternehmen;
h) Direktoren, stellvertretende Direktoren und Vorstandsmitglieder oder Personen mit gleichwertigen Funktionen in internationalen Organisationen.

Die oben genannte Liste schließt mittlere oder nachrangige Beamte aus.

Artikel 3(10) der Richtlinie 2015/849 definiert „Familienmitglied“ wie folgt:

a) Der Ehegatte oder eine als gleichwertig angesehene Person einer politisch exponierten Person;
b) Die Kinder sowie deren Ehegatten oder als gleichwertig angesehene Personen einer politisch exponierten Person.

B) Das Wohnsitzland (Jurisdiktion) des Nutzers ist von der Europäischen Kommission gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 oder einer Änderungsverordnung als „Drittland mit strategischen Mängeln“ eingestuft und/oder das Land der Nutzer Jurisdiktion wird von der FATF als „Hochrisiko- und andere überwachte Jurisdiktion“ eingestuft;

C) In anderen Fällen, in denen das Unternehmen diese Maßnahme für notwendig hält.

D) Das Wohnsitzland (Jurisdiktion) des Nutzers wird von einer glaubwürdigen Quelle als Land ohne angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingestuft oder als Land mit hohem Maß an Korruption oder als Unterstützer von Terrorismus oder terroristischen Aktivitäten identifiziert.

Bei Durchführung der zusätzlichen Verifizierung verlangt das Unternehmen die Vorlage von Dokumenten oder Daten über die Herkunft des Vermögens des Nutzers gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des Landes des Nutzers. Darüber hinaus erfolgt die endgültige Genehmigung der Verifizierung durch das obere Management des Unternehmens.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zusätzliche Verifizierungsdaten des Nutzers für die Zwecke dieser Richtlinie zu erheben. Sollte der Nutzer:
a) die Verifizierung verweigern; und/oder
b) das Unternehmen triftige Gründe haben anzunehmen, dass der Nutzer die Website für illegale Zwecke nutzt und der Nutzer keine gegenteiligen Beweise vorlegt – kann das Unternehmen die zuständigen Aufsichts-, Regierungs- oder Finanzbehörden über diesen Fall informieren.

6. AKTIVITÄTSÜBERWACHUNG.

Alle Aktivitäten der Nutzer werden auf das Vorhandensein verdächtiger Handlungen überprüft. Verdächtige Aktivitäten umfassen unter anderem:

  • Die Nutzung mehrerer Karten über verschiedene vom Unternehmen bereitgestellte Zahlungsanbieter;

  • Erhalt bestimmter Fehlercodes bei Zahlung Versuchen;

  • Nutzung von Zahlungskarten verschiedener Herausgeber, die sich in unterschiedlichen Regionen befinden;

  • Verwendung verschiedener Zahlungsmethoden innerhalb kurzer Zeiträume (Karten, E-Wallets, Banküberweisungen);

  • Widerspruch oder Weigerung des Nutzers, das Konto, das Zahlungsmittel oder das Konto als Ganzes zu verifizieren;

  • Inkonsistenz zwischen Standortdaten des Nutzers (Staatsangehörigkeit/Wohnsitz, Mobilfunkanbieter, IP-Adresse, Karten-BIN usw.);

  • Grundsätzliche Ablehnung von Telefon- oder Videoanrufen, oder Verweigerung der Vorlage eines Fotos, auf dem der Nutzer sein Ausweisdokument in der Hand hält (auf Anfrage);

  • Übereinstimmung der Geräte-ID (Telefon, Computer, Tablet) eines Nutzers mit der Geräte-ID eines anderen Kontos im System.

Bei Vorliegen einer der oben genannten verdächtigen Aktivitäten wird der Vorfall an die Betrugsbekämpfung Abteilung weitergeleitet, um das Risiko des Nutzers zu bewerten und weitere Maßnahmen durchzuführen. Die Betrugsbekämpfung Abteilung prüft den Vorfall und leitet ihn ggf. an die zuständige Abteilung zur weiteren Bearbeitung weiter.

7. TRANSAKTIONSÜBERWACHUNG.

Alle Ein- und Auszahlungen der Nutzer müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Wenn die Transaktion mittels Zahlungskarte erfolgt, muss der Name des Karteninhabers mit dem Namen des Kontoinhabers auf der Website übereinstimmen. Die Verwendung einer Zahlungskarte durch Dritte ist untersagt.

  • Wenn die Transaktion über ein elektronisches Wallet erfolgt, muss die zugehörige E-Mail-Adresse identisch mit der beim Erstellen des Kontos auf der Website verwendeten E-Mail-Adresse sein.

Falls eine Einzahlung über ein Zahlungsmittel erfolgt, von dem keine Auszahlung möglich ist, muss die Auszahlung auf das Bankkonto des Nutzers oder auf ein anderes Zahlungsmittel erfolgen – vorausgesetzt, es kann zuverlässig nachgewiesen werden, dass dieses Zahlungsmittel tatsächlich dem betreffenden Nutzer gehört.

Das Unternehmen akzeptiert keine Zahlungen von anonymen Zahlungsmitteln (Kryptowährungen, anonyme Wallets usw.).
Das Unternehmen führt keine Auszahlungen an Zahlungskonten durch, die einem anderen Nutzer als dem Einzahler gehören.

8. AUFBEWAHRUNG VON DOKUMENTEN UND NUTZERDATEN.

Die im Rahmen der Verifizierung erhaltenen Dokumente und Daten sowie sonstige finanzielle Informationen (einschließlich Transaktionsdaten und zugehöriger Nachweise) werden in strikter Übereinstimmung mit folgenden Vorschriften gespeichert, aufbewahrt, weitergegeben und geschützt:

  • Den Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, insbesondere der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission;

  • Der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“);

  • Dem Gesetz zur Verjährung von Rechtsansprüchen (Gesetz 66(I)/2012) der Republik Zypern;

  • Der Datenschutzrichtlinie der Website.

9. ÄNDERUNGEN UND MODIFIKATIONEN.

Diese Richtlinie kann jederzeit nach alleinigem Ermessen des Unternehmens geändert oder angepasst werden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, diese Richtlinie regelmäßig auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen.
Registrierte Nutzer werden über Änderungen dieser Richtlinie per E-Mail an die bei der Kontoerstellung angegebene Adresse informiert.
Die fortgesetzte Nutzung der Website nach Erhalt einer solchen Mitteilung gilt als Bestätigung, dass der Nutzer die Änderungen gelesen und akzeptiert hat.

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