Geldwäschebekämpfung
Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
EINFÜHRUNG
Diese Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche (nachfolgend „Richtlinie“) dient der Steuerung der Aktivitäten von Udwin B.V. im Hinblick auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstige illegale oder betrügerische Handlungen.
Diese Richtlinie beschreibt die vom Unternehmen umgesetzten Maßnahmen zur Einhaltung der einschlägigen AML-Gesetzgebung, internationaler Standards und regulatorischer Anforderungen. Sie erklärt außerdem, wie diese Maßnahmen die Nutzer von vox.casino (nachfolgend die „Website“) betreffen.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern oder zu überarbeiten, um Gesetzesänderungen, regulatorischen Anforderungen oder geänderten Risikobewertungen Rechnung zu tragen. Die Nutzer sind verpflichtet, die Richtlinie regelmäßig zu überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung der Website nach Inkrafttreten von Änderungen gilt als Zustimmung zur geänderten Richtlinie.
1. Umsetzung dieser Richtlinie
Zur vollständigen Einhaltung der AML/CTF-Verpflichtungen implementiert das Unternehmen folgende Maßnahmen:
-
Kundenidentifizierung und Sorgfaltspflicht (CDD): Nutzer müssen möglicherweise ein Verifizierungsverfahren durchlaufen, einschließlich Identitätsprüfung, Dokumentenübermittlung und laufender Überwachung gemäß risikobasierten Ansätzen.
-
Risikobasierter Ansatz: Das Unternehmen verwendet ein Risikobewertung Modell auf Basis der FATF-Risikokategorien zur Bewertung potenzieller Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger illegaler Aktivitäten.
-
Transaktionsüberwachung: Alle über die Website durchgeführten Transaktionen werden kontinuierlich überwacht, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.
-
Mitarbeiterschulung und Bewusstseinsbildung: Das Unternehmen stellt sicher, dass seine Mitarbeiter regelmäßig zu AML-Best-Practices, sich entwickelnden Bedrohungen und Compliance-Verpflichtungen geschult werden, um die Wirksamkeit des AML-Programms zu erhöhen.
2. Risikokategorien
Das Unternehmen verfolgt einen risikobasierten Ansatz gemäß den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) und des Curaçao Gaming Control Board (GCB) zur Bewertung der Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF) bei jedem Nutzer.
2.1 Länder-/geografisches Risiko
Bei der Registrierung wird der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Nutzers (nachfolgend „Jurisdiktion“) vorrangig geprüft. Das Unternehmen verfolgt einen mehrstufigen Prüfungsansatz, einschließlich:
-
Prüfung, ob die Jurisdiktion auf der Liste der Hochrisiko-Drittländer mit strategischen Mängeln der Europäischen Kommission steht;
-
Verifizierung, ob das Land auf der FATF-Liste „Hochrisikojurisdiktionen mit Handlungsbedarf“ oder „Jurisdiktionen unter verstärkter Überwachung“ erscheint.
Darüber hinaus überwacht das Unternehmen eigenständig Jurisdiktionen anhand folgender Parameter:
-
Rechtliche Rahmenbedingungen;
-
Politische Lage;
-
Wirtschaftsstruktur des Landes;
-
Kulturelle Faktoren und Beschaffenheit der Zivilgesellschaft;
-
Quellen, Lage und Konzentration krimineller Aktivitäten (sofern vorhanden).
2.2 Nutzerrisiko
Das Unternehmen überprüft die Aktivitäten jedes Nutzers auf der Website auf das Vorliegen eines oder mehrerer Risikofaktoren, die zur Einstufung als „Hochrisiko-Nutzer“ führen können. Diese Faktoren sind:
a) Hochstapler, deren Ausgabeverhalten deutlich über dem Durchschnitt liegt;
b) Ungewöhnliche Nutzungsmuster, z. B. verdächtige Aktivitäten, Nutzung mehrerer Geräte in kurzer Zeit, Verwendung einer IP-Adresse durch mehrere Nutzer, oder Nutzung eines Geräts durch verschiedene Kontoinhaber;
c) Politisch exponierte Personen (PEP), gemäß der EU-Richtlinie 2015/849 und weiteren einschlägigen Regelwerken.
Als Hochrisiko eingestufte Nutzer können einer erweiterten Sorgfaltspflicht (EDD) und intensiveren Prüfungen unterzogen werden.
2.3 Transaktionsrisiko
Das Unternehmen setzt alles daran, von der FATF identifizierte Transaktionsrisiken zu eliminieren:
-
Anonyme Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert;
-
Überweisungen zwischen Nutzerkonten sind strikt verboten;
-
Bareinzahlungen sind nicht zulässig;
-
Nur renommierte elektronische Wallets aus gut regulierten Jurisdiktionen werden akzeptiert;
-
Nutzer dürfen ausschließlich Zahlungsmittel verwenden, die auf ihren eigenen Namen registriert sind. Drittkonten und Dritt-Zahlungsmethoden sind unzulässig.
2.4 Produktrisiko
Das Unternehmen bewertet die angebotenen Produkttypen und deren potenzielle Nutzung zu illegalen Zwecken wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Produkte mit Möglichkeiten für große, schnelle oder anonyme Transaktionen sowie manipulationsanfällige Produkte gelten als Hochrisikoprodukte und unterliegen strengen Kontrollen.
3. Verifizierung
Das Unternehmen kann eine Nutzerverifizierung in folgenden Fällen verlangen:
a) Wenn das gesamte Transaktionsvolumen eines Nutzers einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder übersteigt;
b) Wenn die Risikobewertung ergibt, dass der Nutzer einer oder mehreren Hochrisikokategorien zuzuordnen ist (siehe Abschnitt „Risikokategorien“);
c) Bei Feststellung verdächtiger Aktivitäten, z. B. betrugsverdächtiges Verhalten, missbräuchliche Kontonutzung oder Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinie oder andere relevante Regelungen der Website;
d) In allen weiteren Fällen, in denen das Unternehmen die Verifizierung für notwendig hält, z. B. zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, Risikominderung oder im Rahmen von EDD-Verfahren.
Im Rahmen der Nutzerverifizierung kann das Unternehmen folgende Dokumente anfordern:
-
Eine Kopie oder ein Foto des Identitätsnachweises des Nutzers;
-
Ein Foto der für Einzahlungen verwendeten oder vorgesehenen Zahlungskarte. Der Karteninhabername muss mit dem Namen des verifizierten Nutzers übereinstimmen. Der CVV-Code und die Kartennummer (außer den ersten sechs und letzten vier Ziffern) dürfen verdeckt sein – der Name des Karteninhabers darf nicht verdeckt sein;
-
Ein Foto des Nutzers mit den für die Verifizierung erforderlichen Dokumenten (ggf. mit handschriftlichen Angaben: E-Mail-Adresse bei der Registrierung, Datum der Fotoanforderung, Bestätigungscode);
-
Falls erforderlich: Kontoauszug, Arbeitsbescheinigung oder Steuerbescheid;
-
Falls erforderlich: Adressnachweis (z. B. Stromrechnung, Telefonrechnung oder andere lokal anerkannte Dokumente);
-
Weitere Unterlagen, je nach Situation.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein Video-Interview mit dem Nutzer zur Bestätigung der Angaben zu verlangen.
3.1 Zusätzliche Verifizierung
Das Unternehmen kann zusätzliche Verifizierung durchführen in folgenden Fällen:
a) Der Nutzer ist eine politisch exponierte Person (PEP), also eine natürliche Person mit oder mit früherer Ausübung eines wichtigen öffentlichen Amts, z. B.:
-
Staats- und Regierungschefs, Minister, Vize- oder stellvertretende Minister;
-
Parlamentsmitglieder;
-
Führungsmitglieder politischer Parteien;
-
Mitglieder oberster oder verfassungsrechtlicher Gerichte;
-
Mitglieder von Rechnungshöfen oder Zentralbankvorständen;
-
Botschafter, Gesandte und hohe Offiziere der Streitkräfte;
-
Mitglieder von Staatsunternehmen in leitender Funktion;
-
Direktoren oder stellvertretende Direktoren internationaler Organisationen.
b) Der Wohnsitzstaat des Nutzers wird von der Europäischen Kommission als „Drittstaat mit strategischen Mängeln“ oder von FATF als „Hochrisikoland unter Beobachtung“ klassifiziert;
c) In allen weiteren Fällen, in denen zusätzliche Verifizierung gesetzlich vorgeschrieben oder von Behörden, Banken o. Ä. angefordert wird.
Zusätzlich zur Standardverifizierung ist bei zusätzlicher Verifizierung die Angabe von Nachweisen über die Herkunft der Mittel erforderlich. Die endgültige Genehmigung obliegt der Geschäftsleitung des Unternehmens.
Wenn ein Nutzer die Verifizierung verweigert und/oder wenn das Unternehmen hinreichenden Verdacht hat, dass der Nutzer die Website für illegale Zwecke nutzt und keine Gegenbeweise vorlegt, kann das Unternehmen die zuständigen Behörden informieren und das Konto sperren, bis die Verifizierung abgeschlossen ist.
4. Aufbewahrungsfrist
Das Unternehmen kann die Verifizierungsdaten sowie Transaktionsdaten (inkl. Historie und Nachweise) der Nutzer für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren in zugänglicher Form speichern. Weitere Informationen zur Speicherung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der Website.
5. Aktivitätsüberwachung
Das Unternehmen überwacht kontinuierlich sämtliche Nutzertransaktionen, um die folgenden Anforderungen sicherzustellen:
-
Bei Banküberweisungen oder Zahlungen mit Karten muss der Name des Kontoinhabers mit dem bei der Registrierung angegebenen (oder aktualisierten) Namen übereinstimmen;
-
Wenn Einzahlungen über ein nicht-auszahlbares Zahlungsmittel erfolgen, dürfen Auszahlungen nur auf Konten erfolgen, die eindeutig dem Nutzer gehören.
Bei Unstimmigkeiten, verdächtigen Mustern oder potenziellen Risiken kann das Unternehmen zusätzliche Unterlagen (z. B. Eigentumsnachweis, Herkunft der Mittel) anfordern.
Gängige Geldwäschemethoden:
-
Platzierung – Einbringung illegaler Gelder in das Finanzsystem durch Umwandlung (Bankkonten, Überweisungen, Wertgegenstände). Mehrere kleine Einzahlungen („Smurfing“) werden genutzt, um Aufmerksamkeit zu vermeiden.
-
Schichtung – Verschleierung durch Übertragung auf andere Konten oder Instrumente zur Erschwerung der Rückverfolgung.
-
Integration – Rückführung der Gelder in das Finanzsystem unter dem Anschein legaler Herkunft.
5.1 Verhinderung verdächtiger Aktivitäten
Einzahlungen werden überprüft auf:
-
Nutzung mehrerer Karten verschiedener Zahlungsanbieter, spezifische Fehlercodes bei Zahlungen, Karten unterschiedlicher Aussteller/Regionen;
-
Nutzung verschiedener Zahlungsmittel in kurzer Zeit (Karten, Überweisungen, Wallets);
-
Weigerung des Nutzers, Zahlungsmittel zu verifizieren;
-
Inkonsistenzen in Geo-Informationen (Staatsangehörigkeit, IP, Provider, BIN, etc.);
-
Ablehnung von Telefon-/Videoanrufen;
-
Keine Vorlage eines Fotos mit Ausweisdokument;
-
Übereinstimmung der Geräte-ID mit einem anderen Nutzerkonto.
6. Schulung des Personals zu AML-Verfahren
Mitarbeitende der Finanz- und Compliance-Abteilungen werden regelmäßig geschult in Bezug auf gesetzliche Neuerungen, internationale AML-Standards, FATF-Empfehlungen und „Big Four“-Best Practices.
Alle drei Monate findet eine Eignungsprüfung statt, um Fachwissen und rechtliche Kenntnisse im Bereich AML/CTF/KYC zu verifizieren.
7. Quellen
Nicht abschließende Liste relevanter Regelwerke:
- Die 40 FATF-Empfehlungen und Sonderempfehlungen zur Terrorismusfinanzierung;
- FATF-Leitfaden für risikobasierten Ansatz in Casinos;
- EU-Richtlinie 2015/849 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 zur Ergänzung der Richtlinie 2015/849;
- Zypriotisches Gesetz Nr. 13(I)/2018 zur Verhinderung von Geldwäsche;
- Vorschriften des Curaçao Gaming Control Board (Stand: Januar 2025);
FATF-Liste der Hochrisiko- und überwachten Jurisdiktionen: http://www.fatf-gafi.org/countries/#high-risk